Kosten

Wer trägt die Kosten?

Die Vergütung unserer Pflegeleistungen erfolgt aufgrund der mit den Kostenträgern abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen. Wir sind als Vertragspartner der Pflege-und Krankenkassen, sowie Sozialhilfeträgern zugelassen und können direkt mit den Kostenträgern abrechnen.


– Pflegekasse:

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für ambulante Pflegeleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit.


– Krankenkasse:

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Leistungen, die ärztlich verordnet werden.


– Sozialhilfe:

Wenn keine Leistungen der Pflegeversicherung bewilligt wurden oder die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim zuständigen Amt zu stellen. Hierbei spielen die eigenen Vermögensverhältnisse eine Rolle.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.


– Selbstzahler:

Wenn Leistungen der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der häuslichen Pflege nicht ausreichen oder individuell zu vereinbarende Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.


Es können auch mehrere Kostenträger gleichzeitig in Anspruch genommen werden.